In der Schweiz wird Hypnosetherapie in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) in der Regel nicht übernommen. Kostenübernahmen gibt es daher meist nur über Zusatzversicherungen (VVG) – abhängig vom Vertrag und davon, ob der Therapeut/die Therapeutin die geforderten Anerkennungsbedingungen erfüllt (z.B. EMR).
Beispiele von Krankenkassen mit (teilweiser) Kostenübernahme von Hypnosetherapie über Zusatzversicherungen
- CSS: Hypnose wird über die Zusatzdeckung vergütet, wenn der Therapeut EMR-zertifiziert ist
- Helsana: je nach Modell/Leistungsbereich oft mit Voraussetzungen wie vorgängiger ärztlicher Verordnung/Kostengutsprache und Anerkennung des Therapeuten
- SWICA: rechnet Hypnosetherapie über EMR-Kriterien (z.B. EMR-Methode) innerhalb bestimmter Tarife ab
- Sympany: geregelt über eine Liste der Therapiemethoden der Alternativmedizin
- ÖKK (NATUR): Hypnose fällt bei EMR-registrierten Therapeuten in die entsprechenden komplementären Methoden
- EGK (SUN): abgedeckt, sofern der Therapeut über die EGK-Therapeutenstelle registriert ist
- Sanitas: Leistungen unter Alternativ-/Komplementärmedizin, sofern der Therapeut auf der Sanitas-Therapeutenliste geführt ist
- Visana: nutzt eine detaillierte Komplementär-Liste, die festlegt, was über die Zusatzversicherung abrechenbar ist
- Assura: verweist bei Hypnose (bzw. spezifischen Methoden) auf ASCA-Kriterien; Erstattung läuft über die Zusatzversicherung
- Concordia: Hypnose ist in den EMR-Anerkennungskontext eingebunden
- Groupe Mutuel: stützt sich auf EMR-Reglement; Erstattung je nach Zusatzprodukt bei Vorliegen des Therapeuten-Zertifikats
Wichtig für die Praxis (damit es wirklich klappt)
Für eine erfolgreiche Rückvergütung müssen typischerweise Therapeuten-Anerkennung (EMR etc.), korrekte Abrechnung (z.B. Formular/Prozess) und meist auch Indikation (medizinischer/therapeutischer Kontext, keine reine Wellness-Hypnose) erfüllt sein.
Wie Hypnosetherapie dabei helfen kann
Hypnosetherapie kann – professionell und zertifiziert durchgeführt – oft rasch, sanft und direkt unterstützen (z.B. bei Stress, Angst, Schmerzen oder psychosomatischen Beschwerden).
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben zu den Versicherern lediglich informativen Charakter haben und keinen Anspruch auf Vergütung vermitteln. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob er eine Methode vergütet, in welchem Umfang er Vergütungen leistet und ob er die Vergütung von weiteren oder anderen Voraussetzungen als der EMR-Registrierung abhängig macht. Jeder Versicherer kann diesen Entscheid jederzeit abändern. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich, vor Behandlungsbeginn immer eine Kostengutsprache des Versicherers einzuholen.